Ab wie vielen Jahren darf ich zum Konzert kommen?
🇩🇪 DEUTSCHLAND 🇩🇪
Kinder unter 6 Jahren dürfen die Konzerte leider nicht besuchen.
- Personen unter 16 Jahren:
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und einschließlich 15 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (z.B. Elternteil) oder einer, durch diese beauftragte, erziehungsberechtigte und volljährige Begleitperson besuchen.
Dafür ist eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erziehungsbeauftragung (sogenannter “Muttizettel”) mitzuführen und am Einlass vorzuzeigen.
Darüber hinaus müssen am Einlass gültige Lichtbildausweise (z.B. Personalausweise) der Kinder und Jugendlichen, der erziehungsberechtigten Person und der personensorgeberechtigten Person (bzw. als Kopie, wenn diese eine erziehungsbeauftragte Person beauftragt hat und nicht selbst an der Veranstaltung teilnimmt) vorgelegt werden.
Schülerausweise, Gesundheitskarten u.Ä. sind nicht zulässig!
- Personen unter 18 Jahren:
Jugendliche zwischen 16 und einschließlich 17 Jahren dürfen die Konzerte ohne Begleitung besuchen.
Sie müssen am Einlass allerdings einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorlegen.
Schülerausweise, Gesundheitskarten u.Ä. sind nicht zulässig!
Solltest du ein Formular vorzeigen müssen, kannst du dieses im Reiter
„Formulare Download“ herunterladen und ausfüllen.
🇨🇭 ÖSTERREICH 🇨🇭
Kinder unter 6 Jahren dürfen die Konzerte leider nicht besuchen.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und einschließlich 13 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (z.B. Elternteil) oder einer, durch diese beauftragte, erziehungsberechtigte und volljährige Begleitperson besuchen.
Dafür ist eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erziehungsbeauftragung (sogenannter “Muttizettel”) mitzuführen und am Einlass vorzuzeigen.
Darüber hinaus müssen am Einlass gültige Lichtbildausweise (z.B. Personalausweise) der Kinder und Jugendlichen, der erziehungsberechtigten Person und der personensorgeberechtigten Person (bzw. als Kopie, wenn diese eine erziehungsbeauftragte Person beauftragt hat und nicht selbst an der Veranstaltung teilnimmt) vorgelegt werden.
Schülerausweise, Gesundheitskarten u.Ä. sind nicht zulässig!
Jugendliche zwischen 14 und einschließlich 17 Jahren dürfen die Konzerte ohne Begleitung besuchen.
Sie müssen am Einlass allerdings einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorlegen.
Schülerausweise, Gesundheitskarten u.Ä. sind nicht zulässig!
Solltest du ein Formular vorzeigen müssen, kannst du dieses im Reiter „Formulare Download“ herunterladen und ausfüllen.
Ergänzend dazu ist das Wiener Jugendschutzgesetz zwingend zu beachten!
🇨🇭 SCHWEIZ 🇨🇭
Kinder unter 6 Jahren dürfen die Konzerte leider nicht besuchen.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und einschließlich 13 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson besuchen.
Es müssen am Einlass allerdings gültige Lichtbildausweise (z.B. Personalausweise) der Kinder und Jugendlichen sowie der volljährigen Begleitperson vorgelegt werden.
Schülerausweise, Gesundheitskarten u.Ä. sind nicht zulässig!
Jugendliche zwischen 14 und einschließlich 17 Jahren dürfen die Konzerte ohne Begleitung besuchen.
Sie müssen am Einlass allerdings einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorlegen.
Schülerausweise, Gesundheitskarten u.Ä. sind nicht zulässig!